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LEMMER & LEMMER

 

Maren Lemmer  Rechtsanwältin          Michael H. Lemmer  Rechtsanwalt

Wilhelmstraße 30 - 35418 Buseck - Telefon 06408 2018 - Fax 06408 4080 - Kanzlei@RA-Lemmer.de

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Es kommt häufig vor, dass nur eine Beratung gewünscht wird - etwa wegen eines zurückliegenden Geschehens, das einer rechtlichen Bewertung bedarf, wegen eines behördlichen Bescheides, den man nicht verstanden hat, oder im Hinblick auf eine Entscheidung, die bevorsteht. Das kann nach einem Erbfall oder nach einer sonstigen Veränderung der familiären Situation erforderlich sein. Denkbar ist auch die Unsicherheit über die Auslegung eines Miet-, Arbeits-, Kauf-, Leasing-, Reise-, Handy- oder sonstigen Vertrags, eines Testaments oder irgendeines anderen rechtlich relevanten Schriftstücks, beispielsweise eines Renten- oder auch eines Bußgeldbescheides. Schließlich kann auch die anstehende Übertragung eines Grundbesitzes innerhalb der Familie oder die Planung einer Existenzgründung Beratungsbedarf begründen.

Oft geht es der betroffenen Person nur um eine "Kleinigkeit", für deren Klärung man möglicherweise "nur 'mal ganz kurz" einen anwaltlichen Rat benötigt. Dafür haben wir uns bereits vor mehreren Jahren zu Folgendem entschlossen:

"Bei uns ist die anwaltliche Erstberatung kostenlos. ... Denn wir beraten gern."

Wer bei uns telefonisch oder auch in unseren Büroräumen eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen will, kann das - auch ohne Rechtsschutzversicherung - ganz entspannt und ohne jegliche Scheu tun. Können wir einem Ratsuchenden auf diese Weise helfen, ist unsere Freude kaum geringer als bei einer entgeltlichen Tätigkeit. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kümmern wir uns um die Einholung der Kostenzusage und die Abrechnung.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unsere vorgenannte Mitteilung ("Unentgeltlichkeit der anwaltlichen Erstberatung") selbstverständlich rechtlich zulässig ist. Insoweit verweisen wir exemplarisch auf das Urteil des Anwaltsgerichtshofs NRW vom 09.Mai.2014, Aktenzeichen: 1 AGH 3/14.

 

   

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