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LEMMER & LEMMER

 

Maren Lemmer  Rechtsanwältin          Michael H. Lemmer  Rechtsanwalt

Wilhelmstraße 30 - 35418 Buseck - Telefon 06408 2018 - Fax 06408 4080 - Kanzlei@RA-Lemmer.de

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Unsere Tätigkeitsfelder

Wohnungseigentumsrecht - Dieses sehr spezielle Rechtsgebiet nimmt eine Sonderstellung im Zivilrecht ein. Für die professionelle Bearbeitung von Wohnungseigentumssachen bedarf es jahrelanger Erfahrung und vertiefter Kenntnis der maßgeblichen Rechtsnormen sowie der hierzu ergangenen Rechsprechung .... Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Wohnungseigentümergemeinschaften und gleichermaßen einzelne Wohnungseigentümer.

Mietrecht - Sowohl Vermieter als auch Mieter werden von uns vertreten, bei Kündigung, Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung, Minderung wegen Mängeln, Geltendmachung offener Forderungen usw.

Bau-/Grundstücksrecht - Beim Privaten Baurecht geht es um die Ansprüche aus den Verträgen, die mit dem Hausbau oder mit sonstiger baulicher Tätigkeit auf einem Grundstück zu tun haben; Öffentliches Baurecht beinhaltet die Regelungen zur Bauleitplanung (BauGB, BNVO), zur Zulässigkeit von Bauvorhaben (Hessische Bauordnung), zur Grundstücksteilung u.a.

Familien- und Erbrecht - Trennung, Scheidung, Kindes-, Ehegatten-, Elternunterhalt, Zugewinnausgleich, Ehevertrag (notariell zu beurkunden), Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament, Erbvertrag (notariell zu beurkunden), Erbscheinsverfahren, Erbauseinandersetzung

Arbeitsrecht - Arbeitsrechtliche anwaltliche Tätigkeit beginnt schon vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags und ist mitunter auch während eines Arbeitsverhältnisses gefragt. Im Vorfeld einer Kündigung ist Beratung sinnvoll. Kommt es zur Kündigung und ist die gekündigte Partei damit nicht einverstanden, ist es in der Regel nicht möglich, ohne anwaltliche Hilfe "zu Recht zu kommen".

Schadenregulierung - Zu 90% geht es bei der Schadenregulierung um die Geltendmachung von Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall, wobei man es üblicherweise auf der Gegenseite mit einem Haftpflichtversicherer zu tun hat. Man muss aber nicht denken, dass es nur um die Klärung der Schuldfrage geht. Denn auch bei hundertprozentiger Haftung zeigen sich die Haftpflichtversicherer zunehmend "regulierungsunfreundlicher". Nicht selten muss man für den Geschädigten gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen

Inkasso - Gewerbebetreibende und auch Freiberufler haben häufig Probleme mit der Zahlungsmoral ihrer Kunden/Patienten/Mandanten. Bleibt die Zahlung aus, wird die Einziehung der Forderung (erforderlichenfalls inkl. gerichtlicher Geltendmachung und Zwangsvollstreckung) in Auftrag gegeben. Auch das übernehmen wir.

 

   

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